Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei WILLIAMS Eventing, Svenja Williams, Zum Nonnengraben 2, 86450 Altenmünster (im folgenden „WILLIAMS Eventing“) von Waren aus dem Onlineshop www.williams-eventing.de.
§2 Vertragsabschluss
Mit der Präsentation von Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot unsererseits verbunden. Erst Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Reagieren wir hierauf nicht innerhalb von 10 Tagen, so gilt die Bestellung als abgelehnt.
§3 Preise und Versandkosten
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Eine Liste der Versandkosten finden Sie unter dem Menüpunkt Versand- und Zahlungsbedingungen:
Bei Lieferungen in andere Länder und Expresslieferungen bitten wir um Rücksprache mit WILLIAMS Eventing. Bei Sperrgut können gegebenenfalls andere Preise gelten.
Soweit der Kunde eine Vielzahl von Waren zur Probe bestellt, müssen die ungekauften Waren auf Kosten des Kunden zurückgesandt werden.
§4 Zahlung
Die Bezahlung bei Lieferung innerhalb Deutschlands und dem Ausland kann per Vorauskasse (Vorauskasse abzüglich eines Rabattes von 2% auf den Bruttoverkaufspreis), Nachnahme (nur Deutschland), VISA und MasterCard erfolgen. Bezahlung per Lastschrift (Bankeinzug) ist nur bei Lieferung innerhalb Deutschlands möglich. WILLIAMS Eventing weist darauf hin, dass bei Nachnahmesendungen in der Regel nur Bargeld akzeptiert wird.
Bei Artikeln, die Bestandteil einer Sonderaktion und als solche gekennzeichnet sind und bei mehrwertsteuerfreien Lieferungen, entfällt der Rabatt bei Vorkasse.
Bücher, Videos, DVDs und Futterzusatzmittel sind von jeder Art von Rabatt ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für Rabatt aufgrund Vorauskasse, als auch bei eventuellen Rabattaktionen oder anderweitigen Rabatten.
§5 Zahlungsverzug
Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist WILLIAMS Eventing berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls WILLIAMS Eventing ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist WILLIAMS Eventing berechtigt, diesen geltend zu machen.
§6 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von WILLIAMS Eventing unbestritten sind.
§7 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§8 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von WILLIAMS Eventing ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von WILLIAMS Eventing unverzüglich erstattet.
(3) WILLIAMS Eventing kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von WILLIAMS Eventing unverzüglich erstattet.
(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 kbm) werden in der Regel nicht mit GLS, sondern per Spedition geliefert. WILLIAMS Eventing weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.
(5) Kunden, die direkt in die Schweiz oder andere Nicht-EU Länder liefern lassen, verpflichten sich, die anfallenden Kosten für die Zollabfertigung, die Einfuhrumsatzsteuer und ab einem Bestellwert über €1000,00 die Bearbeitungskosten in Höhe von €42,00 für die Ausfuhrbescheinigung von GLS zu übernehmen.
§9 Rücksendungen
(1) Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte. Sie sind dazu nicht verpflichtet, können durch die Rücksendung in der Originalverpackung aber verhindern, dass wir von Ihnen unter Umständen Wertersatz wegen der fehlenden Originalverpackung verlangen müssen.
(2) Die Rücksendekosten trägt der Käufer. Unfreie Pakete können nicht angenommen werden.
§10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von WILLIAMS Eventing. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
§11 Mängelrechte
(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird WILLIAMS Eventing nach Wahl des Kunden auf Kosten von WILLIAMS Eventing durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
- a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
- b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
(2) WILLIAMS Eventing leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur, beispielsweise durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner, entstanden ist.
(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von WILLIAMS Eventing, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von WILLIAMS Eventing unter Angabe der Auftragsnummer an WILLIAMS Eventing zurückzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. WILLIAMS Eventing ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet WILLIAMS Eventing nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für WILLIAMS Eventing ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert WILLIAMS Eventing den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten).
(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
- a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
- b) wenn WILLIAMS Eventing die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei WILLIAMS Eventing eingetreten wäre,
- c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.
§12 Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WILLIAMS Eventing nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet WILLIAMS Eventing nicht.
(2) Unabhängig von einem Verschulden von WILLIAMS Eventing bleibt eine Haftung WILLIAMS Eventing bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch WILLIAMS Eventing dar.
(3) WILLIAMS Eventing ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von WILLIAMS Eventing für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, mit Ausnahme von Schäden bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§13 Anwendbares Recht
Der zwischen Ihnen und WILLIAMS Eventing abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
§14 Gerichtsstand
Sofern Sie bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Altenmünster.
§15 Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.